Hürdenläufer

Ihre Vergütung Erfolg zahlt sich aus

Die Aufwandsentschädigung für alle von Ihnen vermittelten Neumitglieder wird sofort im Monat der wirksam gewordenen Mitgliedschaft an Sie ausbezahlt!

Bis zu 106,05 Euro für ein vermitteltes Neumitglied!

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Art unserer Vertriebspartnerschaft als

  • Vermittler – Laienwerber (nicht gewerblich tätige Dritte, zum Beispiel Vereinsmitglieder)
  • Servicepartner – Gewerblich vermittelnd tätige Dritte (Finanzdienstleister und Vermittler mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Vermittlungstätigkeit)

Grundsätzliches

Bei der mhplus erhalten Sie die höchstmögliche Aufwandsentschädigung für jedes vermittelte Neumitglied. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen gesetzlich geregelt und richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße. Diese ist in den gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätzen der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung definiert. Eine aktuelle Fassung ist unter www.bundesamtsozialesicherung.de in der Rubrik Krankenversicherung verfügbar.

Partnerart

 

2024

Vermittler

 

25,00 Euro

Servicepartner

 

106,05 Euro

So kommen Vertriebspartner schnell zu ihrem Geld.

Wichtig: Bitte tragen Sie für die eindeutige Zuordnung der Neumitglieder und Zahlung der Aufwandsentschädigung auf allen Anträgen die Vertriebspartnernummer korrekt ein.

  • Mitgliedsantrag ausfüllen

  • Benötigte Dokumente am besten direkt mit dem Antrag einreichen

  • Mitgliedsantrag an die mhplus senden

Wir erledigen den Rest für Ihr geworbenes Mitglied und nehmen Ihre Werbung in unserem System auf.

Sie erhalten automatisch eine Erfolgsbilanz und die Überweisung der

Aufwandsentschädigung auf Ihr Konto.

Unsere Auszeichnungen

Nicht nur wir sind von unseren Leistungen überzeugt – auch Tests belegen, dass die mhplus bei vielen Leistungen sehr gut abschneidet.

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