Ihre Vergütung Erfolg zahlt sich aus
Die Aufwandsentschädigung für alle von Ihnen vermittelten Neumitglieder wird sofort im Monat der wirksam gewordenen Mitgliedschaft an Sie ausbezahlt!
Bis zu 112,35 Euro für ein vermitteltes Neumitglied!
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Art unserer Vertriebspartnerschaft als
- Vermittler – Laienwerber (nicht gewerblich tätige Dritte, zum Beispiel Vereinsmitglieder)
- Servicepartner – Gewerblich vermittelnd tätige Dritte (Finanzdienstleister und Vermittler mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Vermittlungstätigkeit)
Grundsätzliches
Bei der mhplus erhalten Sie die höchstmögliche Aufwandsentschädigung für jedes vermittelte Neumitglied. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen gesetzlich geregelt und richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße. Diese ist in den gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätzen der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung definiert. Eine aktuelle Fassung ist unter www.bundesamtsozialesicherung.de in der Rubrik Krankenversicherung verfügbar.
Aufwandsentschädigung
Partnerart |
| 2025 |
Vermittler |
| 30,00 Euro |
Servicepartner |
| 112,35 Euro |
So kommen Vertriebspartner schnell zu ihrem Geld.
Wichtig: Bitte tragen Sie für die eindeutige Zuordnung der Neumitglieder und Zahlung der Aufwandsentschädigung auf allen Anträgen die Vertriebspartnernummer korrekt ein.
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Mitgliedsantrag ausfüllen
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Benötigte Dokumente am besten direkt mit dem Antrag einreichen
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Mitgliedsantrag an die mhplus senden
Wir erledigen den Rest für Ihr geworbenes Mitglied und nehmen Ihre Werbung in unserem System auf.
Sie erhalten automatisch eine Erfolgsbilanz und die Überweisung der
Aufwandsentschädigung auf Ihr Konto.
Unsere Auszeichnungen
Nicht nur wir sind von unseren Leistungen überzeugt – auch Tests belegen, dass die mhplus bei vielen Leistungen sehr gut abschneidet.